Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35078
VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05 (https://dejure.org/2005,35078)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23.05.2005 - 23 LG 511/05 (https://dejure.org/2005,35078)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 23 LG 511/05 (https://dejure.org/2005,35078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 23.05.2005)

    Verwaltungsgericht stoppt neues Computerprogramm in Polizeibehörden

  • heise.de (Pressebericht, 23.05.2005)

    Neues Computerprogramm SAP R/3 HR in Polizeibehörden gestoppt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 02.12.1987 - HPV TL 2694/87
    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Jedenfalls würde die Verwirklichung des Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungsrechtes des Antragstellers dadurch wesentlich erschwert, wenn die beabsichtigte Maßnahme erst einmal eingeführt worden ist (vgl. Hess. VGH Beschluss vom 2.12.1987, Az.: HPV TL 2694/87).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung dem Personalrat bei Verletzung seiner Beteiligungsrechte grundsätzlich kein Anspruch auf Unterlassung, Untersagung, Rückgängigmachung oder Aufhebung der Beteiligungspflichtigen Maßnahmen bzw. vorherige Durchführung des Beteiligungsverfahrens zu steht und dementsprechend auch eine hierauf gerichtete einstweilige Verfügung in der Regel ausgeschlossen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 02.12.1997, Az. HPV TL 2694/87).

    Die Absicht des Beteiligten das streitige EDV-Verfahren SAP R/3 HR für den personellen Bereich ohne Beteiligung des Antragstellers einzuführen, stellt eine handgreiflich und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung dar (Hess VGH, Beschluss vom 02.12.1987, Az. HPV TL 2694/87).

    Dies zumal die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten nicht nur der Dienststelle eine intensivere schnellere Kontrolle und Überwachung der Leistung und des Verhaltens der Beschäftigten ermöglicht (vgl. auch Hess VGH, Beschluss vom 02.12.1987, Az. HPV TL 2694/87).

  • VG Wiesbaden, 04.10.2004 - 23 L 2121/04

    EINSTWEILIGE VERFÜGUNG; PERSONALRAT; MITBESTIMMUNG; DATENVERARBEITUNG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Mit Erlass des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport - Landespolizeipräsidium - vom 14.02.2005 wurden die Dienststellenleiter darauf hingewiesen, dass entgegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ( Beschluss vom 04.10.2004, Az. 23 L 2121/04 ) nach der Rechtsauffassung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport - Landespolizeipräsidium - für eine förmliche Beteiligung bezüglich der Einführung von SAP R/3 HR allein die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats der zuständigen obersten Landesbehörde gegeben sei.

    Zum einen wurde durch das erkennende Gericht bereits mit Beschluss vom 04.10.2004, Az. 23 L 2121/04 , rechtskräftig festgestellt, dass soweit nicht ein Beteiligungsverfahren der Stufenvertretung gemäß § 83 Abs. 2 HPVG erfolgt, die örtlichen Personalräte zuständig sind.

    Wie bereits in der Entscheidung des Gerichtes vom 4.10.2004, Az. 23 L 2121/04 , festgestellt, und nunmehr von dem Sachverständigen A. erneut bestätigt verfügt das Programm SAP R/3 HR weiterhin über keine Löschroutine.

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 560/05

    Land Hessen: Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akte des Hauptsacheverfahrens 23 L 549/05, ein Heftstreifen Behördenvorgang und die beigezogenen parallelen Gerichtsverfahren 23 LG 560/05, 23 L 564/05, 23 LG 485/05 und 23 L 512/05, incl.

    Dies insbesondere, als dem Beteiligten in dem Verfahren 23 LG 560/05 aufgegeben wurde zum Termin die Person, welche für die unter Anlage 6 aufgenommene Vorabkontrolle verantwortlich zeigt, zu stellen.

  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Grundsätzlich ist effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in der Gestalt zu gewähren, dass keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91).

    Hinzu kommt vorliegend vielmehr erschwerend, dass auch nicht von dem Grundsatz ausgegangen werden kann, dass bei den Dienststellen, welche eine Untergliederung öffentlicher Einrichtungen sind, durch Sachkunde in Verbindung mit Weisungsbefugnissen und Dienstaufsicht sichergestellt werden kann, dass so verfahren wird, wie es der Rechtslage entspricht (so Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91).

  • VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob - soweit überhaupt eine Beteiligung des örtlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 HDSG erfolgte - eine wirksame Vorabkontrolle im Sinne von Artikel 20 Abs. 2 EG -Datenschutzrichtlinie überhaupt hätte durchgeführt werden können (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 22 L 2286/04 ; dasselbe, Teilanerkenntnisbeschluss vom 8.03.2004, Az. 22 L 604/04).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Das Hessische Datenschutzgesetz schützt auch die personenbezogenen Daten der Beschäftigten, die bei der einzelnen Dienststelle oder anderweitig verarbeitet werden (§ 34 HDSG; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.03.1985, Az. 6 P 31/82 ).
  • VG Gießen, 16.07.2004 - 22 L 2286/04

    Beteiligung des (Haupt-)Personalrates bei Einführung von SAP R/3 HR

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob - soweit überhaupt eine Beteiligung des örtlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 HDSG erfolgte - eine wirksame Vorabkontrolle im Sinne von Artikel 20 Abs. 2 EG -Datenschutzrichtlinie überhaupt hätte durchgeführt werden können (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 22 L 2286/04 ; dasselbe, Teilanerkenntnisbeschluss vom 8.03.2004, Az. 22 L 604/04).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Bereits vor der Gesetzesnovellierung 1988 hatte der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seiner Entscheidung vom 30.04.1986 (P. St. 1023) bezogen zu § 61 Abs. 1 Nr. 17 HPVG damaliger Fassung die Möglichkeit einer landeseinheitlichen Einführung der elektronischen Datenverarbeitung gesehen und gerade unter Bezug darauf ausgeführt:.
  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 485/05

    Verarbeitung von Personaldaten der zur Personalvermittlungsstelle - PVS -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akte des Hauptsacheverfahrens 23 L 549/05, ein Heftstreifen Behördenvorgang und die beigezogenen parallelen Gerichtsverfahren 23 LG 560/05, 23 L 564/05, 23 LG 485/05 und 23 L 512/05, incl.
  • VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 766/05
    Satz 2 von Absatz 6 des § 83 HPVG wurde erst später im Jahre 1990 angefügt, wie in den Beschlüssen vom 23.05.2005 (Az. 23 LG 564/05, 23 LG 511/05 und 23 LG 485) ausführlich dargelegt, auf welche insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird.

    Denn in diesem Fall bleibt es zumindest bei der Ressortverantwortlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 HDSG, auch wenn die nachträglich eingeführte Verweisung - wie in den früheren Entscheidungen dargelegt - bereits sinnentstellend ist (vgl. Beschlüsse vom 23.05.2005, Az. 23 LG 564/05, 23 LG 511/05 und 23 LG 485).

  • VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Satz 2 von Absatz 6 des § 83 HPVG wurde erst später im Jahre 1990 angefügt, wie in den Beschlüssen vom 23.05.2005 (Az. 23 LG 564/05, 23 LG 511/05 und 23 LG 485) ausführlich dargelegt, auf welche insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird.

    Denn in diesem Fall bleibt es zumindest bei der Ressortverantwortlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 HDSG, auch wenn die nachträglich eingeführte Verweisung - wie in den früheren Entscheidungen dargelegt - bereits sinnentstellend ist (vgl. Beschlüsse vom 23.05.2005, Az. 23 LG 564/05, 23 LG 511/05 und 23 LG 485).

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 560/05

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten und Mitwirkungsrechten des örtlichen

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akte des Hauptsacheverfahrens 23 L 564/05, ein Aktenordner Behördenvorgang, sowie zwei Aktenordner Verfahrensverzeichnis und die beigezogenen parallelen Gerichtsverfahren 23 LG 511/05, 23 L 549/05, 23 LG 485/05 und 23 L 512/05, incl.
  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 485/05V

    Anspruch auf Mitbestimmung bzw. Mitwirkung in personellen Angelegenheiten bei der

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akte des Hauptsacheverfahrens 23 L 512/05, zwei Aktenordner Behördenvorgang und die beigezogenen parallelen Gerichtsverfahren 23 LG 511/05, 23 L 549/05, 23 LG 460/05 und 23 L 564/05, incl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht